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   OLG Dresden, 21.11.2023 - 4 U 1935/22   

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https://dejure.org/2023,38813
OLG Dresden, 21.11.2023 - 4 U 1935/22 (https://dejure.org/2023,38813)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.11.2023 - 4 U 1935/22 (https://dejure.org/2023,38813)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. November 2023 - 4 U 1935/22 (https://dejure.org/2023,38813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 ; BGB § 826 ; EG-FGV § 6; EG-FGV § 17
    Fahrkurve; Grenzwertkausalität; Verbotsirrtum

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 ; BGB § 826 ; EG-FGV § 6; EG-FGV § 17
    Fahrkurve; Grenzwertkausalität; Verbotsirrtum

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche

    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2023 - 4 U 1935/22
    (vgl. BGH Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, Rn 21 - juris; vgl. EuGH, Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21 - juris).

    In Bezug auf die Folgen einer unzulässigen Abschalteinrichtung für den Käufer hat der Gerichtshof der Europäischen Union die den Käufer treffende Unsicherheit hinsichtlich der Möglichkeit, das Fahrzeug anzumelden, zu verkaufen oder in Betrieb zu nehmen, in den Blick genommen und ausgeführt, die Unzulässigkeit der Abschalteinrichtung könne letztlich zu einem Schaden beim Käufer führen (vgl. BGH Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, Rn 25 - juris; vgl. EuGH, Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21 - juris).

    Insofern besteht eine von der objektiven Schutzgesetzverletzung ausgehende Verschuldensvermutung (vgl. BGH Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, Rn 59 - juris).

    Steht fest, dass eine ausreichende Erkundigung des einem Verbotsirrtum unterliegenden Schädigers bei der zuständigen obersten deutschen Behörde dessen Fehlvorstellung bestätigt hätte, scheidet eine Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB infolge eines unvermeidbaren Verbotsirrtums auch dann aus, wenn der Schädiger eine entsprechende Erkundigung nicht eingeholt hat (vgl. BGH Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, Rn 65 - juris).

    Das KBA hat diesbezüglich stets daran festgehalten, dass es auf die Grenzwertkausalität ankomme (anders als es der BGH in seiner Entscheidung vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 - juris - angenommen hat).

  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat

    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2023 - 4 U 1935/22
    (vgl. BGH Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, Rn 21 - juris; vgl. EuGH, Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21 - juris).

    In Bezug auf die Folgen einer unzulässigen Abschalteinrichtung für den Käufer hat der Gerichtshof der Europäischen Union die den Käufer treffende Unsicherheit hinsichtlich der Möglichkeit, das Fahrzeug anzumelden, zu verkaufen oder in Betrieb zu nehmen, in den Blick genommen und ausgeführt, die Unzulässigkeit der Abschalteinrichtung könne letztlich zu einem Schaden beim Käufer führen (vgl. BGH Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, Rn 25 - juris; vgl. EuGH, Urteil vom 21. März 2023 - C-100/21 - juris).

  • OLG Dresden, 12.09.2023 - 4 U 1689/22
    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2023 - 4 U 1935/22
    Nachdem der Temperaturbereich von -24° C bis +70° C jedoch den üblichen Fahrbedingungen im Unionsgebiet entspricht, stellt ein in einem Dieselmotor verbautes Thermofenster, das in dem vorgenannten Temperaturbereich für eine vollständige Abgasreinigung sorgt, keine unzulässige Abschalteinrichtung dar (vgl. Senat, Urteil vom 12. September 2023, Az.: 4 U 1689/22 - juris; OLG Dresden, Urteil vom 24. August 2023, Az.: 17 U 1737/22 - juris).

    Hätte die Beklagte daher bereits bei Beantragung der Typengenehmigung die Funktionsweise der Fahrkurve angezeigt, hätte das KBA zur Überzeugung des Senates gleichwohl die Genehmigung erteilt, so dass von einem unvermeidbaren Verbotsirrtum der Beklagten auszugehen ist (vgl. Senat, Urteil vom 12. September 2023, Az.: 4 U 1689/22 - juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 01. September 2023, Az.: 19 U 103/22 - juris).

  • EuGH, 14.07.2022 - C-128/20

    GSMB Invest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG)

    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2023 - 4 U 1935/22
    Der Gerichtshof hat dies für eine Einrichtung bejaht, die die Einhaltung der Grenzwerte nur gewährleistet, wenn die Außentemperatur zwischen 15 °C bis 33 °C liegt und der Fahrbetrieb unterhalb von 1.000 Höhenmetern erfolgt (EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20 Rn. 27 ff., 47, juris).
  • BGH, 01.12.2022 - VII ZR 278/20

    Inanspruchnahme einer Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen Verwendung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2023 - 4 U 1935/22
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 14. Juli 2022 ausgeführt, dass eine Einrichtung, mit der die Einhaltung der in der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vorgesehenen Emissionsgrenzwerte nur innerhalb eines Bereichs sichergestellt ist, der zwar die Bedingungen des Zulassungstests abdeckt, aber nicht den im Unionsgebiet üblichen Fahrbedingungen entspricht, eine Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 01.12.2022 - VII ZR 278/20 - juris).
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